ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Geltungsbereich / Änderung der AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für sämtliche Lieferungen und Leistungen von uns (elektronischeschoenheit-post-production GmbH, Henriettenweg 5, 20259 Hamburg) an Sie, soweit diese AGB nicht durch eine separate schriftliche Vereinbarung der Parteien abgeändert worden sind. Anderslautende Geschäftsbedingungen von Ihnen haben keine Gültigkeit, auch wenn wir diesen im Einzelfall nicht widersprechen.

1.2 Soweit wir diese AGB aktualisieren, wird die neue Version erst Vertragsbestandteil, wenn Sie dieser neuen Version zugestimmt haben. Hierfür genügt es, dass Sie die neue Version der AGB per E-Mail übermittelt erhalten und nicht binnen vier Wochen widersprechen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden wir Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hinweisen.

2. Angebot / Vertragsschluss

2.1 Ein Angebot von uns ist, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird, zeitlich befristet – 30 Tage ab Versendung durch uns – verbindlich.

2.2 Ein Vertragsschluss erfolgt durch Annahme unseres Angebotes. Eine Annahme gilt als erklärt, soweit Sie unser Angebot schriftlich oder mündlich bestätigen bzw. Sie oder Ihr Erfüllungsgehilfe eine Erklärung durch konkludente Handlung (z. B. Ihre Mitarbeit in der Konzept- und Entwurfsphase) oder durch Entgegennahme einer gewünschten Leistung kundtun.

Sofern eine Anfrage von Ihnen als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, sind wir berechtigt, dieses Angebot gemäß vorstehender Regelung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang bei uns anzunehmen.

2.3 Wir behalten uns im Einzelfall vor, Aufträge, die geltendem Recht, üblichem Sittlichkeitsempfinden oder unseren geschäftlichen Interessen widersprechen auch ohne Begründung abzulehnen.

3. Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung

3.1 Wir bemühen uns, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Daten, Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. („übergebene Materialien“) sorgfältig zu behandeln. Alle von Ihnen übergebenen Materialien müssen Sicherheitskopien sein. Diese werden bis zum Ende des Vertragsverhältnisses aufbewahrt und anschließend vernichtet, soweit im Vorwege nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Eine nachvertragliche Aufbewahrungspflicht besteht insoweit nicht. Etwaige Zusendungen und Rücksendungen erfolgen auf Ihre Gefahr und Kosten.

3.2 Die Einzelheiten unserer Leistungserbringung werden im unseren Angebotsschreiben festgelegt. Soweit dort keine speziellere Regelung getroffen ist, gelten die Regelungen dieser Geschäftsbedingungen.

3.3 Zusicherungen und Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch uns. Insbesondere stellen Angaben von uns im Internet keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantien dar.

3.4 Jegliche vereinbarten Termine sind grundsätzlich lediglich Plantermine. Verzugsbegründend sind diese Termine nur dann, wenn diese ausdrücklich als „fix“ festgelegt worden sind. Hiervon unberührt ist Ihr Recht bei Verstreichen eines Plantermins aufgrund unseres Verschuldens nunmehr von uns eine fixe Terminzusage anzufordern. Ist im Rahmen des Projektfortschrittes festzustellen, dass die Einhaltung von Terminen gefährdet ist, werden wir Sie hierüber unverzüglich schriftlich informieren und Gründe sowie Dauer der Verzögerung erläutern.

3.5 Im Fall von Terminverzögerungen, die auf Gründen beruhen, die von Ihnen zu vertreten sind, gelten sog. „Fix“-Termine bzw. Liefer- und Leistungszeiten als verlängert und zwar um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung.

3.6 Wenn wir durch Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder andere unverschuldete Umstände in der Auftragsdurchführung behindert sind, gelten die sog. „Fix“-Termine bzw. Liefer- und Leistungszeiten um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Wir werden Ihnen die Behinderung rechtzeitig mitteilen.

3.7 Kommen wir in Verzug, haben Sie das Recht nach zweimaliger angemessener Nachfristsetzung vom betreffenden Leistungsteil ganz oder teilweise zurückzutreten. Mahnung und Nachfristsetzung bedürfen der Schriftform. Soweit eine Nachfristsetzung als Voraussetzung für eine Beendigung bestehender Vertragsverhältnisse eingesetzt wird, muss die Beendigung des Vertrages oder des betreffenden Teils zusammen mit der Nachfristsetzung schriftlich angedroht werden.

4. Leistungsfeststellung / Abnahme

4.1 Die Leistungsfeststellung hängt davon ab, ob es sich bei unseren gegenständlichen Leistungen um Leistungen mit dienst- oder werkvertraglichen Inhalt handelt. Soweit es sich ausnahmsweise um dienstvertragliche Leistungen handelt, gilt die Leistung mit der Vorlage der entsprechenden Tätigkeitsnachweise durch uns als erbracht. Bei werkvertraglichen Leistungen ist die jeweilige Werkleistung von Ihnen abzunehmen.

4.2 Bei Werkleistungen gelten folgende Abnahmeregelungen, sofern nicht explizit im Angebotsschreiben etwas Anderes vereinbart wird:

Die Abnahme hat unverzüglich nach Bereitstellung der Werkleistung durch Sie zu erfolgen. Eine Abnahme darf nicht aus künstlerischen oder geschmacklichen Gründen oder sonst wie unbegründet verweigert werden.

Falls Sie binnen der in Ziff. 4.3 aufgeführten Abnahmefristen zur Abnahme keine Erklärung abgeben, gilt dies als rügelose Abnahme. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie die Werkleistung produktiv nutzen oder bezahlen, es sei denn Sie machen bei der Bezahlung gegenüber uns einen entsprechenden schriftlichen Vorbehalt geltend. Eine produktive Nutzung liegt vor, wenn das Werk Nutzern (z.B. externen Dritten oder Mitarbeitern) zugänglich gemacht wird. Wir sind berechtigt Teilabnahmen zu verlangen, sofern es sich um abtrennbare Projektteile handelt.

4.3 Abnahmefristen:

- Bereitstellung von bis zu 10 Werkleistungen (z.B. bearbeitete Fotos): innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe der jeweiligen Werke;

- Bereitstellung von mehr als 10 Werkleistungen (z.B. bearbeitete Fotos): innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe der jeweiligen Werke;

5. Ihre Mitwirkungspflichten

5.1 Sie unterstützen uns in erforderlichem Umfang bei der Leistungserbringung, insbesondere werden Sie erforderliche Beistellungen so rechtzeitig erbringen, dass sich der Terminplan nicht verzögert. „Beistellungen“ meint dabei auch Übersendung von Informationen, Inhalten, Muster und sonstiger Materialien, Rückmeldungen auf Entwürfe, Teilabnahmen, etc. sowie Freigaben hinsichtlich gelieferter Werke sowie etwaiger zur Korrektur übersandten Entwürfe, Ausarbeitungen, Daten etc. oder Klärung von Lizenzrechten, welche ggf. erforderlich sind, damit wir unsere Leistungen termingerecht erbringen können.

5.2 Soweit Sie Zugangsdaten erhalten haben, werden Sie diese geheim halten und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter sichern. Sie werden uns unverzüglich mitteilen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten nicht berechtigten Personen bekannt geworden sind.

5.3 Sie werden Mängelmeldungen unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelbeseitigung zweckdienlichen Informationen an uns melden. Sie übernehmen insoweit eine Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Sie werden sicherstellen, dass alle für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und für uns kostenlos erbracht werden.

5.4 Sie haften uns unbeschränkt für sämtliche Nachteile, Mehrkosten und Schäden, welche sich aus der Verletzung der vorgenannten Pflichten ergeben.

6. Urheber- und Nutzungsrechte


6.1 Jeder uns erteilte Auftrag, der nicht auf eine dienstvertragliche Leistung von uns abstellt, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Werkleistungen gerichtet ist. Alle vertragsgegenständlichen Werke (inklusive Entwürfe, Rohversionen etc.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten also entsprechend, auch wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

6.2 Sie erkennen ausdrücklich an, dass das geistige Eigentum an den vertragsgegenständlichen Werken (inklusive Entwürfe, Rohversionen etc.), insbesondere das Urheberrecht einschließlich der Urheberbezeichnung, bei uns verbleibt. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen keine Änderungen am Werk noch an Reproduktionen des Werkes vorgenommen werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

6.3 Unsere Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungszweck zum vereinbarten Nutzungsumfang verwertet werden. Weitergehende Nutzungen sind nur mit unser vorherigen schriftlichen Einwilligung möglich. In diesen Fällen sind wir berechtigt, zusätzliche Nutzungshonorare entsprechend Ziff. 7 dieser AGBs in Rechnung zu stellen.

6.4 Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf daher der schriftlichen Vereinbarung. Die Rechteübertragung steht jedoch unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vertragsgegenständlichen Vergütung durch Sie.

6.5 Sie werden uns bei der jeweiligen Nutzung der Werke als Urheber nennen, soweit dies im Einzelfall branchenüblich ist.

6.6 Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Druckvorlagen sowie sonstige Gegenstände bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Wir sind berechtigt, diese jederzeit zu vernichten.

7. Vergütung

7.1 Als Vergütung für unsere Leistungen vereinbaren die Parteien unseren bei Vertragsschluss aktuellen Preis, sofern die Parteien bei der Auftragsersteilung nicht einvernehmlich etwas Sonstiges schriftlich festlegen.

Vorstehende Regelung gilt entsprechend bei von Ihnen gewünschten Entwürfen sowie nachträglich veranlassten Änderungen oder Ergänzungen seines Auftrages.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich einer Kommunikationspauschale in Höhe von 15,- EUR, sowie der angefallenen Kosten für Kurierdienste, soweit diese von uns verauslagt worden sind, sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2 Sind Sie Erstkunde bei uns, erfolgt unsere Leistung nur gegen Vorkasse.

7.3 In Rechnung gestellte Vergütungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

7.4 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, Vertriebs- sowie sonstiger Kosten für die Lieferungen von Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

7.5 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geltend zu machen. Jeder Mahnvorgang wird pauschal mit 5,- Euro Gebühren berechnet. Bei Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto als Zahlungseingang.

7.6. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen durch uns, sind wir berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

7.7 Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen auf Vergütung oder Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

8. Eigentumsvorbehalt / Zurückbehaltungsrecht


8.1 Die von uns gelieferten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher sich aus einem Auftrag ergebenden Forderungen unser Eigentum.

8.2 Gemäß §273 BGB steht uns an allen von Ihnen übergebenen Materialien und sonstigen Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. Sie können uns gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Aufträgen geltend machen. Eine Aufrechnung ist Ihnen nur mit rechtskräftigen oder anerkannten Forderungen erlaubt.

9. Mängelgewährleistung


9.1 Wir leisten Gewähr, dass die jeweilige Leistung die ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale hat oder, soweit keine Beschaffenheit vereinbart ist, sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Lieferungen und Leistungen dieser Art üblich ist und die Sie bei Lieferungen und Leistungen dieser Art erwarten können. Etwaige Beschaffenheitsmerkmale sind von den Parteien schriftlich zu vereinbaren.

9.2 Sind die von uns zu erbringenden Leistungen mangelhaft, werden wir binnen angemessener Frist die Leistungen nach Ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen

9.3 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, so sind Sie berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz Ihrer vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein endgültiges Fehlschlagen liegt vor, wenn der gleiche Fehler trotz zweimaliger Mängelbeseitigungsversuche nicht behoben werden kann oder von uns unberechtigt verweigert wird.

9.4 Sie haben uns Mängel unverzüglich gem. Ziff. 5.3 anzuzeigen. Für Rügen bezüglich der künstlerischen oder geschmacklichen Ausgestaltung haften wir nicht. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.

10. Haftungsbeschränkung


10.1 Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden

a) durch schuldhafte Verletzung einer der Kardinalpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder

b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns zurückzuführen ist.

10.2 Haften wir gemäß Ziff. 10.1a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fallen uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

10.3 Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

10.4 Für den Verlust von übergebenen Materialien haften wir während der Auftragserfüllung lediglich in dem aus Ziff. 10 ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherheitskopien aller übergebenen Materialien durch Sie vermeidbar gewesen wäre.

10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von uns.

10.6 Jegliche Haftungsansprüche entfallen, wenn Sie von sich aus in die unsere Sphäre eingreifen, unsere Leistungen wie auch immer modifizieren, unabhängig davon, in welchem Umfang solche Modifikationen stattfinden oder stattgefunden haben.

10.7 Wir haften maximal für die Dauer von einem Jahr seit der Feststellung der Pflichtverletzung

11. Garantie

11.1 Sie garantieren, dass die von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte und übergebenen Materialien nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Sie stellen uns hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzen uns insoweit auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

11.2 Wir garantieren, dass die von uns erbrachten Leistungen oder erstellten Werke (inklusive der von uns eingebrachten Ideen zur Konzeption und Erstellung des Werkes) nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Wir stellen Sie insoweit von den berechtigten Ansprüchen (inkl. der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung) frei.

12. Vertraulichkeit


12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Auftragserfüllung erlangten Kenntnisse von Vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Offenlegung augrund von gesetzlicher Bestimmungen, eines rechtskräftigen Urteils oder einer bestandskräftigen Verwaltungsverfügung angeordnet ist.

12.2 Vertrauliche Informationen einer Partei umfassen nicht solche Informationen, die

a) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies von dem anderen Vertragspartner zu vertreten ist,

b) dem anderen Vertragspartner bereits bekannt waren, bevor sie ihm von dem geschützten Vertragspartner zugänglich gemacht wurden, und die andere Partei die Informationen weder direkt noch indirekt von der geschützten Partei erhalten hatte,

c) der anderen Partei durch einen Dritten rechtmäßig und ohne Weitergabebeschränkungen bekannt gegeben wurden,

d) von der anderen Partei selbst entwickelt wurden, ohne hierbei die Vertraulichen Informationen der anderen Partei zu nutzen oder sich hierauf zu beziehen,

12.3 Sie verpflichten sich, weder selbst noch durch Mitarbeiter oder Dritte auf irgendwelche Daten auf unserem Server Zugriff zu nehmen, die nicht durch seine Zugangs-Adresse für Sie bestimmt sind. Sollten Sie durch einen Mangel des Systems Zugang zu fremden Kundendaten erhalten, verpflichten Sie sich, uns hiervon umgehend schriftlich zu informieren, keinerlei Gebrauch von solchen Daten zu machen sowie diese umgehend auf Ihren Computern, Festplatten etc. vollständig zu löschen sowie dies auf Wunsch schriftlich zu bestätigen. Sie haben uns von jeglichen Ansprüchen Dritter, welche durch Ihre unberechtigte Datennutzung entstehen, unbegrenzt freizuhalten.

13. Datenschutz


13.1 Sie sind alleine verantwortlich für die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit der im Rahmen des Auftragsverhältnisses durchgeführten Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch uns im Hinblick auf die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz.

13.2 Wir verarbeiten oder nutzen Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und Ihrer speziellen Einzelweisungen– jedoch unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz.

13.3 Wir werden die von Ihnen übermittelten Daten nicht an einen Dritten herausgeben, es sei denn dies ist aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen, eines rechtskräftigen Urteils oder einer bestandskräftigen Verwaltungsverfügung oder im Rahmen der Vertragsabwicklung oder zur Sicherstellung des Betriebs bei uns notwendig.

14. Referenz

14.1 Sie sind damit einverstanden, dass wir Ihren Namen im Rahmen unserer Außendarstellung als Referenz benennen und darauf verweisen, dass Sie unser Kunde sind.

14.2 Sie sind ferner damit einverstanden, dass wir im Rahmen der eigenen Homepage sowohl die für Sie erstellten Werke als Werkschau darstellen als auch einen Hyperlink auf Ihr entsprechendes Online-Angebot setzen und dass wir die erstellte Werke in Absprache mit Ihnen auch für sonstige Eigendarstellung unserer Firma nutzen dürfen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Dieser Vertrag gibt alle getroffenen Vereinbarungen erschöpfend wieder. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch eine Aufhebung dieses Vertrages oder eine Änderung dieser Schriftformklausel bedarf der schriftlichen Form.

15.2 Sollten einzelne dieser Geschäftsbestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

15.3 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist unser Firmensitz in Hamburg. Die Parteien vereinbaren, dass für alle im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehenden Streitigkeiten ausschließlich das Landgericht an unseren Firmensitz in Hamburg zuständig ist.

STAND: 07.2010